
Mehr als fünf Jahre nach der Fusion von AMS und Osram meldet der österreichisch-deutsche Halbleiter- und Lichtkonzern erste spürbare Erfolge aus der Integration. „Die Technologien von AMS und Osram fangen jetzt an, richtig zusammenzuwachsen“, sagte Vorstandschef Aldo Kamper vor Journalisten in München. Sichtbar werde das etwa bei hochauflösenden Fahrzeugscheinwerfern, die nachts für mehr Sicherheit sorgen sollen und sich nach Unternehmensangaben dynamisch entwickeln. Für diese Produktgruppe stellt Kamper für 2028 erstmals einen Umsatz von mehr als 100 Millionen Euro in Aussicht.
Neben der automobilen Beleuchtung setzt AMS-Osram auf neue Anwendungen, um wieder in den Wachstumsmodus zu kommen. Zu den Zukunftsfeldern zählen Komponenten für Augmented-Reality-Brillen, die Informationen aus dem Internet direkt ins Sichtfeld der Nutzer projizieren. Auch hier sieht Kamper gegen Ende des Jahrzehnts ein Umsatzpotenzial im dreistelligen Millionen-Euro-Bereich. Die neuen Geschäftsfelder sollen das Wachstum tragen, während das bestehende Lichtgeschäft weiter die Basis bildet.
Kamper hatte AMS-Osram vor rund drei Jahren in einer kritischen Phase übernommen. Die österreichische AMS hatte sich mit der mehr als vier Milliarden Euro schweren Übernahme des Münchner Traditionskonzerns Osram Licht verhoben. Zusätzlichen Druck brachte die Entscheidung des langjährigen Großkunden Apple, nicht auf MicroLEDs von AMS zu setzen – obwohl AMS-Osram dafür bereits eine eigene Fabrik im malaysischen Kulim errichtet hatte. Die Anlage steht seither zum Verkauf. An der Schweizer Börse wird der gesamte Konzern aktuell mit rund 870 Millionen Schweizer Franken bewertet.
Um das Unternehmen zu stabilisieren, trennte sich Kamper von Randbereichen und baute Stellen ab. Zuletzt verkaufte AMS-Osram das Geschäft mit nicht-optischen Sensoren für 570 Millionen Euro an den Rivalen Infineon. Die Strategie des Managements zielt darauf ab, das Kerngeschäft mit LED- und klassischen Halogenscheinwerfern für Autos stabil zu halten, während neue Anwendungen für zusätzlichen Schub sorgen sollen. Nach Unternehmensangaben hat AMS-Osram bei LED-Licht im vergangenen Jahr den bisherigen Marktführer Nichia aus Japan überholt und beliefert im Automobilbereich inzwischen praktisch alle großen Hersteller weltweit. Dennoch notiert die Aktie in einem schwachen Marktumfeld zuletzt im Minus.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.