
In der deutschen Rentenpolitik prallen neue Zahlen der Bundesregierung und politische Forderungen nach einem höheren Renteneintrittsalter aufeinander. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken zeigt, dass das gesetzliche Rentenalter in den vergangenen Jahren deutlich stärker angehoben wurde als die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen, die in dieser Zeit aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Demnach hatten Personen, die zwischen 2022 und 2024 das Alter von 65 Jahren erreichten, im Schnitt Aussicht auf weitere 19,4 Lebensjahre – ein Wert, der im Mittel etwa auf demselben Niveau liegt wie zehn Jahre zuvor.
Parallel dazu ist die Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Rente seit 2012 schrittweise um mehr als ein Jahr gestiegen. Grundlage ist die 2007 beschlossene Einführung der Rente mit 67, durch die das gesetzliche Eintrittsalter zwischen 2012 und 2030 in kleinen Schritten von 65 auf 67 Jahre erhöht wird. Nach Regierungsangaben hat sich in diesem Zeitraum auch der tatsächliche Rentenbeginn verschoben: Im Durchschnitt treten Menschen heute gut 1,3 Jahre später in den Ruhestand ein als noch vor einem Jahrzehnt.
Die hochgerechneten Daten der Bundesregierung deuten zudem darauf hin, dass die Lebenserwartung bis 2030 deutlich langsamer wachsen dürfte als die Altersgrenze. Im Mittel werde die verbleibende Lebenserwartung von 65-Jährigen bis dahin für Männer um rund ein Jahr und für Frauen um etwa acht Monate zunehmen. Die Linken-Abgeordnete Sarah Vollath, die die Anfrage gestellt hatte, zieht daraus den Schluss, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2012 und 2030 „ungefähr doppelt so schnell“ steigt wie die Lebenserwartung.
Die Zahlen werfen ein neues Licht auf Warnungen aus der Bundesregierung, wonach die durchschnittliche Lebensarbeitszeit angesichts einer immer weiter steigenden Lebenserwartung verlängert werden müsse. So hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) im September unter Verweis auf ein Papier ihres Beraterkreises erklärt, „dass wir angesichts einer höheren Lebenserwartung länger arbeiten müssen“. Vollath hält dem entgegen, dies werde von den eigenen Regierungsdaten nicht gestützt: „Die Lebenserwartung stagniert. Gleichzeitig steigt die Regelaltersgrenze schon jetzt immer weiter an.“ Die statistischen Befunde liefern damit neues Material für eine Rentendebatte, in der künftig weniger mit langfristigen Trendannahmen, sondern stärker mit der aktuellen Entwicklung der Lebenserwartung argumentiert werden dürfte.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.