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Novartis treibt seine Wachstumsstrategie über Zukäufe weiter voran und plant die Übernahme des US-Biotechunternehmens Excellergy für bis zu 2 Milliarden US‑Dollar. Der Schweizer Pharmakonzern will sich damit stärker im Bereich Immunologie positionieren, insbesondere bei Nahrungsmittelallergien und anderen Erkrankungen, die mit allergischen Sofortreaktionen verbunden sind. Der Abschluss der Transaktion wird für die zweite Hälfte 2026 erwartet und steht unter dem Vorbehalt der üblichen behördlichen Genehmigungen.
Im Zentrum des Deals steht der Medikamentenkandidat Exl‑111, ein sogenannter Anti‑IgE‑Antikörper, der sich noch in einer frühen klinischen Testphase befindet. Das Mittel zielt darauf ab, das Immunglobulin E (IgE) zu blockieren, einen entscheidenden Auslöser allergischer Reaktionen. Nach Unternehmensangaben bietet der Ansatz einen differenzierten Wirkmechanismus, der – sofern er in Studien bestätigt wird – eine schnellere Symptomlinderung, eine stärkere Krankheitskontrolle und eine bequemere Dosierung ermöglichen könnte.
Novartis sieht Anwendungsfelder für Exl‑111 unter anderem bei Nahrungsmittelallergien, Nesselsucht und allergischem Asthma. Auch der Einsatz bei Kindern wird geprüft. Der Konzern erwartet, dass der Kandidat das bestehende Allergie-Portfolio ergänzen und die Position im umkämpften Markt für immunologische Therapien stärken kann. Excellergy ist auf Behandlungen von Lebensmittelallergien und verwandten Krankheitsbildern spezialisiert und passt damit in die strategische Ausrichtung der Basler.
Der Excellergy-Kauf reiht sich in eine Serie größerer Transaktionen bei Novartis ein. Erst in der Vorwoche hatte der Konzern den Erwerb eines Brustkrebs-Medikamentenkandidaten von Synnovation Therapeutics für bis zu 3 Milliarden US‑Dollar bekanntgegeben. Mit solchen Vereinbarungen will Novartis seine Entwicklungspipeline ausbauen und sich gegen absehbare Patentabläufe im bestehenden Portfolio wappnen.

Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.