Thüringens öffentlicher Dienst vor Umbau: Weniger Personal, klarere Prioritäten

07.04.2026


Die Thüringer Landesregierung stellt sich auf einen deutlich kleineren öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren ein. Auslöser sind der demografische Wandel, steigende Pensionslasten und der wachsende Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung. Langfristiges Ziel sei es, frei werdende Stellen nur noch entsprechend dem tatsächlichen Bedarf nachzubesetzen, sagte Staatskanzleichef Stefan Gruhner der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Realistisch sei dies jedoch wegen fehlender Fachkräfte häufig nicht möglich, was faktisch zu einem schrittweisen Stellenabbau führen werde.

Nach einer Prognose, auf die Gruhner verweist, könnte die Zahl der Bediensteten des Landes Thüringen bis zum Jahr 2035 um rund 14.500 zurückgehen. Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Personalgewinnung würde der Personalbestand im Landesdienst damit von derzeit etwa 47.500 auf rund 33.000 Stellen sinken. Dieser Prozess soll nicht durch klassische Kürzungsprogramme, sondern im Wesentlichen über natürliche Fluktuation und auslaufende Beschäftigungsverhältnisse abgebildet werden.

Parallel dazu will die Landesregierung mit einem Stellenpool und klaren Prioritätensetzungen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. Der Pool soll es ermöglichen, Ressourcen flexibler zu steuern und Fachkräfte in besonders belastete Bereiche zu lenken. Gleichzeitig signalisiert die Regierung, dass nicht jede frei werdende Stelle eins zu eins ersetzt wird, sondern Aufgabenkritik und Effizienzsteigerung stärker in den Vordergrund rücken.

Gruhner verbindet diesen Kurs ausdrücklich mit der erwarteten Bevölkerungsentwicklung. Wenn Thüringen weniger Einwohner habe, müsse auch der öffentliche Dienst kleiner werden, argumentiert er. Die Einführung von KI-Anwendungen in der Verwaltung gilt dabei als ein Instrument, um trotz sinkender Personalzahlen Leistungsfähigkeit und Servicequalität aufrechtzuerhalten. Der Umbau des Landesdienstes dürfte damit zu einem zentralen Thema der Haushalts- und Strukturpolitik in den kommenden Jahren werden.

Ex-Mitarbeitende fordern rund 2 Millionen Franken von Assistenz-Firma am Flughafen Zürich

14.04.2026


Die frühere Assistenz-Firma Goldair AAS am Flughafen Zürich sieht sich einer Welle von Klagen ehemaliger Angestellter gegenüber. Mehrere Verfahren sind bereits beim Bezirksgericht Bülach hängig, wie der Regionalsekretär des VPOD Luftverkehr, Stefan Brülisauer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Gewerkschaft zufolge dürfte sich die Zahl der klagenden Ex-Mitarbeitenden auf über 100 belaufen.

Im Kern der Auseinandersetzung stehen laut VPOD ausstehende Zahlungen in erheblicher Höhe. Die Gewerkschaft spricht von insgesamt rund 2 Millionen Franken, die frühere Beschäftigte von Goldair AAS nachfordern. Einzelne Klagen belaufen sich demnach auf bis zu 40'000 Franken pro Person. Beanstandet werden insbesondere nicht ausgerichtete Ferienentschädigungen während des Urlaubs sowie eine vertraglich zugesicherte, bezahlte Pause von 30 Minuten, die nicht als Arbeitszeit erfasst worden sein soll.

Goldair AAS war bis 2024 am Flughafen Zürich tätig und bot dort Betreuungsdienste für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an. Die rund 120 Mitarbeitenden dieses Bereichs wurden Anfang 2025 vom Flughafen übernommen und sind seither direkt beim Flughafen beschäftigt. Goldair AAS selbst war ein Joint Venture zweier Firmen und agierte am Standort Zürich zudem als Bodenabfertiger für Fluggesellschaften wie Chair, Air Serbia, Eurowings, Pegasus, Lot und GP Aviation. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen bereits wegen der angekündigten Schliessung der Zürcher Station in einem anderen Fall im Fokus gestanden: Nach einem Warnstreik gewährte der Bodendienstleister einen Sozialplan, hielt aber an der Schliessung fest.

Die neuen Klagen sorgen nun auch an den Finanzmärkten für Aufmerksamkeit. Die Titel der Flughafen Zürich AG gaben im Handel an der SIX zwischenzeitlich um 1,92 Prozent auf 245,60 Franken nach. Der operative Assistenzdienst für mobilitätseingeschränkte Reisende liegt mittlerweile vollständig beim Flughafen, die rechtliche Auseinandersetzung richtet sich jedoch gegen den früheren Dienstleister Goldair AAS. Wie rasch das Bezirksgericht Bülach die zahlreichen Verfahren bearbeiten wird und ob es zu Vergleichen kommt, ist offen.