
Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

Der Asset Manager GAM stellt die Weichen für eine Neuaufstellung seines Verwaltungsrats. An der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2026 in Zürich sollen die Aktionäre über ein weitreichendes Paket an personellen Veränderungen abstimmen, das im Rahmen der Nachfolge- und Kontinuitätsplanung erarbeitet wurde. Im Zentrum steht der Vorschlag, den bisherigen Verwaltungsrat Anthony Maarek als Präsidenten des Gremiums zu wählen und damit die Nachfolge des nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Amtsinhabers Antoine Spillmann zu regeln.
Neben Maarek beantragt der Verwaltungsrat die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli. Neu in das Gremium einziehen sollen Group CEO Albert Saporta, der seit Juli 2025 an der operativen Spitze von GAM steht, sowie der Investmentexperte John Niel als nicht-exekutives Mitglied mit Schwerpunkt auf Technologie, Telekommunikation und digitalen Plattformen. Alle Mandate sind bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2027 befristet.
Im Zuge der Neubesetzung verzichten neben Spillmann auch Carlos Esteve und Jeremy Smouha auf eine Wiederwahl. Der Verwaltungsrat soll künftig aus sechs Mitgliedern bestehen, gleichermassen verteilt auf drei Frauen und drei Männer. Nach Einschätzung des Unternehmens verbindet die vorgeschlagene Struktur Fachkompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit mit einer ausgewogenen Geschlechtervertretung. Die Integration von CEO Saporta als exekutives Mitglied soll zugleich die Verzahnung von operativer Verantwortung und strategischer Steuerung vertiefen.
Nicht folgen will der Verwaltungsrat einem alternativen Antrag eines Aktionärs, der die Wahl von Benedetta Arese Lucini anstelle von Anne Empain fordert. Verwaltungsrat und Nominationsausschuss empfehlen den Aktionären, diesen Gegenantrag abzulehnen und die vom Gremium vorgeschlagene Besetzung zu bestätigen. Die detaillierten Unterlagen zur Generalversammlung will GAM am 20. April 2026 veröffentlichen. Die Vorschläge spiegeln nach Angaben des Unternehmens auch das anhaltende Engagement des Hauptaktionärs für die langfristige strategische Entwicklung von GAM wider.