Die gelbe Streudose mit roter Kappe ist längst mehr als ein Produkt aus dem Supermarktregal. Für viele Haushalte in der Schweiz gehört Aromat seit Generationen selbstverständlich auf den Tisch – als Geschmacksverstärker und als Teil einer alltäglichen Erinnerungskultur. Nun sorgt der geplante Zusammenschluss der Lebensmittelsparte von Unilever mit dem US-Unternehmen McCormick für Unruhe. Die Marke Knorr, unter der Aromat vertrieben wird, gehört zwar bereits heute dem britisch-niederländischen Konzern Unilever, doch die Produktion blieb bislang im Werk Thayngen im Kanton Schaffhausen verankert.
Genau diese Verankerung steht nun zur Disposition. Der Basler Jungunternehmer Michael Oehl hat unter dem Titel «Aromat ghört dr Schwiiz» eine Petition lanciert, die eine Produktionsgarantie für Thayngen sowie die Bewahrung des vertrauten Rezepts fordert. Für Oehl ist Aromat «kein gewöhnliches Produkt», sondern Teil der «Schweizer DNA» und eine Kindheitserinnerung. Innerhalb kurzer Zeit sammelte die Initiative nahezu 10'000 Unterschriften und stösst damit landesweit auf Resonanz – quer durch Sprach- und Gesellschaftsgrenzen. Medien in der Deutschschweiz und der Romandie greifen das Thema auf, Beobachter sprechen von einem neuen Symbolfall im Streit um den vermeintlichen Ausverkauf heimischer Traditionsmarken.
Im Zentrum der Debatte steht neben der emotionalen Aufladung ein handfestes industriepolitisches Risiko. Im Werk Thayngen sind rund 180 Arbeitsplätze an der Aromat-Produktion gekoppelt. Die von der Fusion erwarteten Synergien und Kosteneinsparungen nähren Befürchtungen, dass der Standort geschwächt oder verlagert werden könnte. Bisher liegt keine offizielle Entscheidung über die Zukunft der Fabrik vor, doch die Aussicht auf strukturelle Anpassungen reicht aus, um Belegschaft, Regionalpolitik und Konsumenten zu mobilisieren. Für die Petitionäre geht es dabei um mehr als Nostalgie: Sie verweisen auf das vorhandene Know-how, die lokale Wertschöpfung und die Rolle von Marken wie Aromat für das industrielle Rückgrat ländlicher Regionen.
Oehl will bei einer symbolischen Marke nicht stehen bleiben. Die Bewegung soll ausgebaut, das Unterschriftenziel auf 20'000 erhöht werden. Anfang April hat er den Verein «Aromat ghört dr Schwiiz» gegründet, der als organisatorische Plattform dienen soll. Perspektivisch skizziert er Modelle wie eine «Aromat Schweiz AG» oder eine Genossenschaft mit Volksaktien, an der sich Konsumentinnen und Konsumenten direkt beteiligen könnten. Ob sich solche Vorstellungen mit den strategischen Plänen eines globalen Lebensmittelkonzerns vereinbaren lassen, ist offen. Klar ist jedoch: Die Auseinandersetzung um Aromat hat eine breitere Diskussion darüber entfacht, wie viel Kontrolle die Schweiz über ihre Konsumikonen behalten will – und welchen Preis sie bereit ist, dafür zu zahlen.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.