Wegen Sparplänen: Tausende Berliner Ärzte legen am Mittwoch die Arbeit nieder

10.06.2026


Viele Berlinerinnen und Berliner müssen am Mittwoch mit geschlossenen Praxen rechnen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin haben sich mehr als 2.000 Mitglieder für eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemeldet. Ärztliche Berufsverbände haben dazu aufgerufen, die reguläre Sprechstunde ruhen zu lassen und stattdessen an Protestaktionen teilzunehmen.

Besonders deutlich dürften die Einschränkungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu spüren sein. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) geht davon aus, dass der Großteil der entsprechenden Praxen in Berlin am Mittwoch geschlossen bleibt. Der Verband warnt, dass wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen künftig schwerer zugänglich werden könnten, falls die geplanten Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Praxen gerieten finanziell unter Druck, wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr vollständig vergütet würden.

Hintergrund der Proteste ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ mobilisieren Medi Geno Deutschland, die Allianz Deutscher Ärzteverbände und weitere Organisationen gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Die KV Berlin befürchtet wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und eine spürbare Verschlechterung der ambulanten Versorgung. Weniger Praxen, längere Wartezeiten und eingeschränkte Leistungen seien mögliche Folgen, heißt es von der Körperschaft.

Für dringende Fälle verweisen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Notdienststrukturen. In Berlin bleiben am Mittwoch unter anderem Notdienstpraxen im Vivantes Klinikum im Friedrichshain, im Sana Klinikum Lichtenberg sowie in den DRK Kliniken Westend geöffnet. Zugleich warnen Vertreter aus den Ländern wie Baden-Württemberg, dass die Vertretungs- und Notfallregelungen nur begrenzte Kapazitäten haben. Patienten müssen sich daher auf Wartezeiten und eingeschränkte Zugänge zur Regelversorgung einstellen, während die Ärzteschaft mit dem Protesttag politischen Druck gegen das geplante Sparpaket aufbaut.

Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.