BERLIN, 9. April 2026 /PRNewswire/ -- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) bei Hochrisikopersonen ab dem 1. April 2026 in die Regelversorgung zu überführen. Damit wird das Lungenkrebsscreening erstmals als strukturiertes nationales Programm etabliert.

Die Vergütung der Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär, also außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Zum 1. April 2026 werden insgesamt acht neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, die dem Abschnitt 1.7.2 „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen" zugeordnet sind.
Ein zentrales Merkmal der neuen Regelung ist, dass nicht nur die bildgebende Untersuchung vergütet wird, sondern der gesamte Screening-Prozess als strukturierter, operativer Ablauf definiert ist. Die einzelnen Prozessschritte sind klar im EBM abgebildet, sodass Krankenhäuser und Praxen nur dann abrechnen können, wenn alle organisatorischen, qualitativen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Wandel markiert einen Paradigmenwechsel von einer rein untersuchungszentrierten hin zu einer prozess- und betriebsorientierten Screening-Struktur.
Multizentrische Zusammenarbeit und unabhängige Zweitbefundung
Das Programm sieht nach der Erstbefundung eine unabhängige Zweitbefundung durch einen weiteren qualifizierten Facharzt vor. In komplexen Fällen kann zusätzlich eine multidisziplinäre Fallkonferenz erforderlich sein. Dies erfordert den Aufbau kooperativer, einrichtungsübergreifender Befundungsstrukturen.
Strukturierte Befundung und langfristiges Follow-up
Die Ergebnisse müssen in Form strukturierter Befundberichte dokumentiert werden, einschließlich quantitativer Parameter wie Größe, Volumen und Wachstumsdynamik pulmonaler Rundherde. Darüber hinaus ist ein regelmäßiges Follow-up – in der Regel im 12-Monats-Intervall – integraler Bestandteil des Programms und erfordert eine kontinuierliche Vergleichsanalyse der Bilddaten.
Datenschutz, Standardisierung und nationale Vernetzung
Die Umsetzung erfolgt unter strengen Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO. Gleichzeitig erfordert das Programm standardisierte und interoperable Datenstrukturen, um eine konsistente Qualitätssicherung im nationalen Rahmen zu gewährleisten. Krankenhäuser müssen daher IT-Systeme einsetzen, die sowohl höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen als auch eine nahtlose Anbindung an übergeordnete Netzwerke ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an integrierten operativen Plattformen, die über reine KI-Analyse hinausgehen und Funktionen wie multizentrische Zusammenarbeit, Qualitätsmanagement und standardisierte Dokumentation unterstützen.
Coreline Soft reagiert auf die Einführung der extrabudgetären Vergütung mit einer verstärkten Marktausrichtung. Mit den Lösungen AVIEW LCS, AVIEW LCS Plus sowie der zentralen Managementplattform AVIEW HUB bietet das Unternehmen eine Plug-in-basierte Architektur, die sich nahtlos in bestehende PACS- und RIS-Systeme integrieren lässt und die abrechnungsfähige Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt.
Im Rahmen des deutschen Lungenkrebsscreening-Projekts HANSE konnte Coreline Soft seine technologische Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen: Mit einer einzigen CT-Untersuchung lassen sich gleichzeitig Lungenkrebs, kardiovaskuläre Erkrankungen und Emphyseme analysieren. Die Lösungen sind bereits an führenden medizinischen Einrichtungen wie der Charité, in Heidelberg, Bonn sowie am Klinikum Chemnitz im Einsatz.
Auf dem Deutschen Röntgenkongress (RöKo) im Mai wird Coreline Soft praxisnahe Szenarien zur unabhängigen Zweitbefundung und multizentrischen Zusammenarbeit präsentieren, die gezielt auf die neuen Vergütungsstrukturen abgestimmt sind.
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Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.