
Österreich, lange als wasserreiches Land wahrgenommen, spürt den Klimawandel inzwischen deutlich in seinen Pegeln. Ein niederschlagsarmer Winter und Frühling markieren laut Landwirtschaftsministerium keinen Ausreißer, sondern fügen sich in einen langfristigen, klimawandelbedingten Trend ein. Eine im Auftrag des Ressorts erstellte Studie zeigt: Mit steigenden Temperaturen nimmt die Verdunstung zu, während Grundwasserspiegel und Flusspegel merklich sinken. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) spricht von dem „trockensten Jahresstart seit Beginn“ der Messreihen, die in Österreich seit langem und im internationalen Vergleich besonders detailliert geführt werden.
Vorgestellt wurden im zuständigen Ministerium zunächst Zwischenergebnisse des Forschungsprojekts „Wasser im Klimawandel“. Der Endbericht der beteiligten Wissenschafterinnen und Wissenschafter von der Technischen Universität Wien, der Geosphere Austria, der Universität Graz und der Universität für Bodenkultur Wien soll im November vorliegen. Schon jetzt zeichnen die Daten ein klares Bild: In den vergangenen rund 15 Jahren sind die Grundwasserpegelstände im Durchschnitt um 30 bis 50 Zentimeter zurückgegangen. Als entscheidender Treiber wird die gestiegene Verdunstung in Verbindung mit höheren Durchschnittstemperaturen genannt.
Die Forschenden verweisen auf eine „deutlich zunehmende“ Verdunstung insbesondere in den Jahren zwischen 1980 und 2010 – und das in allen Regionen Österreichs. Während die jährliche Gesamtmenge des Niederschlags im Land in etwa konstant bleibt, verändern sich seine zeitlichen und räumlichen Muster. So nahm der Sommerregen über Jahrzehnte hinweg zunächst zu, bevor er seit etwa 2010 wieder zurückging. Parallel dazu führen trockenere Böden dazu, dass weniger Feuchtigkeit in die Atmosphäre abgegeben werden kann. Laut Ministerium befinden sich inzwischen rund 86 Prozent der beobachteten Pegelstände auf historisch niedrigen Niveaus.
Aus Sicht des Ressorts deutet alles auf eine strukturelle Veränderung im österreichischen Wasserhaushalt und -kreislauf hin. Totschnig nennt zwei zentrale Handlungsstränge: den Ausbau und die Weiterentwicklung der Wasserinfrastruktur sowie einen „sorgsameren Umgang“ mit der Ressource Wasser. Konkrete Maßnahmen waren Teil der vorgestellten Zwischenergebnisse noch nicht, doch der politische Druck steigt: Der anhaltende Trend sinkender Pegel stellt Landwirtschaft, Energieerzeugung, Industrie und Haushalte vor die Frage, wie stabil die Versorgung in längeren Trockenphasen bleibt – in einem Land, das seine Wasserreserven bislang als nahezu selbstverständlich verfügbar betrachtet hat.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.