Dekarbonisierung aus einer Hand: Karbon-X integriert Expertise von carbon-connect

09.04.2026


Karbon-X Corp., ein vertikal integrierter Anbieter von Klimalösungen auf dem regulierten und dem freiwilligen CO2-Markt, baut seine unternehmensweite Klimaplattform durch eine strategische Zusammenarbeit mit der Schweizer carbon-connect AG aus. Das in Calgary ansässige Unternehmen will mit der Partnerschaft seine Fähigkeiten in der Treibhausgasbilanzierung, Dekarbonisierungsberatung und laufenden Überwachung für Unternehmens- sowie regulierte Kunden deutlich erweitern.

Im Rahmen der Kooperation übernimmt Karbon-X die geschäftliche Zusammenarbeit und die Integration von Kunden, während carbon-connect sein technisches Fachwissen in das End-to-End-Rahmenwerk von Karbon-X einbringt. Ziel ist ein durchgängiges Serviceangebot, das von der präzisen Emissionsmessung über die Planung von Reduktionsmaßnahmen bis zur Marktumsetzung reicht.

Das gemeinsam erweiterte Dienstleistungsportfolio deckt vollständige Emissionsbilanzen nach Scope 1, 2 und 3 ab und umfasst zudem die Planung und Umsetzung von Emissionsminderungsmaßnahmen. Hinzu kommen länderspezifische Compliance-, ESG- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, Kohlenstoffquantifizierung von Produkten inklusive Lebenszyklusanalysen, die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks von Veranstaltungen sowie Unterstützung bei der strategischen Umsetzung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen.

Vor dem Hintergrund sich verschärfender regulatorischer Anforderungen und strengerer Offenlegungsstandards positioniert sich Karbon-X mit der Allianz als integrierter Partner für Unternehmen, die sowohl bei der Emissionsmessung als auch bei der Nutzung der CO2-Märkte Unterstützung suchen. Die Zusammenarbeit soll die Beratungs- und Quantifizierungsinfrastruktur von Karbon-X stärken, das Angebot auf Unternehmensebene verbreitern und helfen, mehrjährige Kundenbeziehungen zu vertiefen.

Vier statt zwölf: Ständerat hält an strenger Begrenzung von Sonntagsverkäufen fest

10.06.2026


Der Ständerat hat Pläne für deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage in der Schweiz vorerst gestoppt. In der kleinen Kammer fand eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag keine Mehrheit. Mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat, gar nicht erst auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten, der bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr ermöglicht hätte.

Entscheidend war eine parteiübergreifende Allianz, die sich gegen die Reform stellte. Mitglieder von SP, Grünen, Mitte und SVP formierten sich zu einer sogenannten „Sonntagsallianz“ und verteidigten den besonderen Status des letzten Wochentags. Der Sonntag stehe für Erholung, Freizeit und soziale Beziehungen, argumentierten mehrere Ratsmitglieder. Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger bezeichnete ihn als „Atempause unserer Gesellschaft“ und machte deutlich, dass sie zwar grundsätzlich liberalere Öffnungszeiten befürworte, den Sonntag aber nicht preisgeben wolle.

Damit bleibt die rechtliche Lage vorerst unverändert. Während die Kantone von Montag bis Samstag weitgehend selbst über Ladenöffnungszeiten entscheiden können, gilt für Sonntage das Bundesrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz. Heute dürfen Gemeinden und Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe freigeben. Sonntagsarbeit ist im Grundsatz verboten und nur mit Sonderbewilligung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen – etwa in Spitälern, der Gastronomie, bei Polizei, Rettungsdiensten oder Medienbetrieben – zulässig.

Für den Detailhandel bedeutet der Entscheid einen Dämpfer in einem langjährigen politischen Dauerstreit um liberalere Öffnungszeiten. Befürworter zusätzlicher Shopping-Sonntage argumentieren seit Jahren mit veränderten Konsumgewohnheiten und Wettbewerbsdruck, insbesondere durch den Onlinehandel. Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen den Schutz der Arbeitnehmenden und den gesellschaftlichen Stellenwert des arbeitsfreien Sonntags. Wie es weitergeht, liegt nun beim Nationalrat, der sich als nächstes mit der Frage der Sonntagsverkäufe befassen muss.