Erhöhte Unfallgefahr oder überzogene Auflage? Gericht verhandelt Tempo 120 auf der A1

10.06.2026


Das Verwaltungsgericht Münster befasst sich am 18. Juni um 9.00 Uhr mit der Rechtmäßigkeit eines Tempolimits auf der Autobahn 1 im Münsterland. Auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Fahrtrichtung Bremen ist die Höchstgeschwindigkeit per Beschilderung auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt. Ein Autofahrer hält diese Anordnung für unzulässig und hat Klage eingereicht.

Die A1 gilt als eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen in Deutschland. Sie verbindet Köln mit Bremen und damit Nordrhein-Westfalen mit Norddeutschland; nördlich des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück erreicht sie Niedersachsen. Die umstrittene Regelung betrifft damit nicht nur den regionalen, sondern auch den überregionalen Verkehr auf der stark frequentierten Fernstraße.

Der Kläger verlangt eine gerichtliche Feststellung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist und er sie daher nicht beachten müsse. Nach seiner Auffassung liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung auf dem betroffenen Teilstück der A1 nicht vor. Konkrete Umstände, die ein dauerhaftes Tempolimit rechtfertigten, sieht er nicht hinreichend belegt.

Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes widerspricht dieser Darstellung. Sie verweist laut Terminvorschau des Gerichts auf eine gestiegene Unfallgefahr in dem Abschnitt und begründet damit die Notwendigkeit der Begrenzung auf 120 km/h. Nach ihrer Überzeugung ist das Tempolimit ein angemessenes Mittel, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen. Wie das Verwaltungsgericht die Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Eingriff in die Fahrfreiheit der Autofahrer bewertet, bleibt der anstehenden Verhandlung vorbehalten.

Erdbebensicher und klimatisiert: Berner Marie-Colinet-Haus bereit für Wiedereröffnung

11.06.2026


Die Inselgruppe hat die umfangreiche Sanierung des Marie-Colinet-Hauses in Bern abgeschlossen und bereitet die Wiedereröffnung des Gebäudes an der Effingerstrasse vor. In das frühere Gebäude der Berner Frauenklinik, das zu den grössten Baudebakeln in der Geschichte des Kantons gezählt wird, ziehen im August die Frauenklinik und die Neonatologie der Kinderklinik ein, im September folgt die Augenklinik. Die Inselgruppe hatte das 2002 bezogene Haus 2007 vom Kanton übernommen und kurze Zeit später festgestellt, dass erneut ein umfassender Umbau nötig wird.

Der Umbau dauerte fünf Jahre und wurde von Verzögerungen und Mehrkosten begleitet. Während der Arbeiten traten zusätzliche Mängel an der Bausubstanz zutage. 2021 wurde bei Abbrucharbeiten Schimmel entdeckt, was zu einem Baustopp und einer Schadstoffsanierung führte. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Sanierung auf 230 Millionen Franken, die vollständig von der Inselgruppe finanziert wurden.

Technisch und baulich wurde das Gebäude grundlegend erneuert. Es ist nun erdbebensicher, sämtliche Räume sind klimatisiert, und das Haus wurde um ein Technikgeschoss aufgestockt. Das Fassadenbild musste dabei unverändert bleiben, die "Transformation fand innen statt", wie Abel Müller-Hübenthal, Direktor Immobilien und Betrieb der Inselgruppe, anlässlich eines Medienrundgangs erklärte. Für die Sanierung wurde das Marie-Colinet-Haus bis auf seine Primärstruktur zurückgebaut.

Die Inselgruppe nutzte das Projekt auch für eine funktionale Neuordnung. Frauenklinik, Wochenbettstation und neonatologische Versorgung rücken räumlich näher zusammen, um die Wege zwischen den Abteilungen zu verkürzen. Zudem reagierten die Planer auf Rückmeldungen aus der Eröffnungsphase von 2002, als sich Betroffene über eine als kalt empfundene Atmosphäre beklagt hatten. Im Innern kommen nun unterschiedliche Farbtöne und Holzelemente zum Einsatz, um ein freundlicheres Umfeld für Patientinnen, Patienten und Personal zu schaffen.