Verfassungsbeschwerden gegen Kabel-TV-Reform: Millionen Mietverhältnisse indirekt betroffen

11.06.2026


Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit der seit zwei Jahren geltenden Neuordnung bei Fernsehverträgen in Mietshäusern. Im Zentrum steht das sogenannte Nebenkostenprivileg, das im Zuge der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum Dezember 2021 abgeschafft wurde. Parallel dazu erhielten Vermieter das Recht, ihre Sammelverträge mit Kabel- und TV-Anbietern fristlos zu kündigen – eine Möglichkeit, von der nach Angaben aus dem Verfahren in der Praxis in großem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Drei Telekommunikationsunternehmen haben gegen diese gesetzliche Neuregelung Verfassungsbeschwerden eingelegt.

Vor der Reform konnten Vermieter die Kosten für einen gemeinschaftlich organisierten Fernsehanschluss über die Betriebskosten auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob diese den Anschluss tatsächlich nutzen wollten. Millionen Mieter waren so in bestehenden Kabel- oder TV-Verträgen gebunden, ohne eine einfache Ausstiegsmöglichkeit zu haben. Wer auf lineares Fernsehen verzichten und stattdessen etwa Streamingdienste oder Internet-TV-Angebote wie Magenta TV nutzen wollte, musste die Gebühren für den klassischen Anschluss dennoch weiter mittragen. Typischerweise fielen dafür grob sechs bis zehn Euro im Monat an.

Von der alten Regelung profitierten vor allem Kabelnetz- und TV-Anbieter wie Vodafone und Tele Columbus, die über Sammelverträge mit Vermietern eine breite, relativ stabile Kundenbasis hatten. Auch Anbieter von Satellitenfernsehen waren rechtlich begünstigt, spielten bei diesen Sammelverträgen jedoch nur eine Nebenrolle. Wettbewerber aus dem Streaming- und Internet-TV-Bereich sowie Verbraucherschützer kritisierten das Modell seit Langem: Die Pflichtzahlung über die Nebenkosten habe den Wettbewerb verzerrt und Mieter an Produkte gebunden, die sie nicht zwingend wollten.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Vermieter veränderte sich die Marktstruktur für klassische Kabel- und TV-Anschlüsse deutlich. Die drei klagenden Telekommunikationsunternehmen sehen sich durch den abrupten Wegfall zahlreicher Sammelverträge benachteiligt und wollen in Karlsruhe die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung überprüfen lassen. Das Gericht muss nun abwägen, wie weit der Gesetzgeber bei Eingriffen in bestehende Vertragsbeziehungen gehen darf – und in welchem Umfang der Schutz von Verbrauchern und Wettbewerb gegenüber den Interessen der etablierten TV-Anbieter überwiegen kann.

Kapitalmarkttag: SoftwareOne peilt zweistelligere Profitabilität dank KI und Crayon an

10.06.2026


SoftwareOne verschärft anlässlich seines Kapitalmarkttags die finanziellen Ambitionen deutlich und setzt dabei konsequent auf den Schub durch Künstliche Intelligenz. Der in Stans ansässige IT-Dienstleister formulierte neue Ziele bis 2030: Der Umsatz soll im Schnitt im hohen einstelligen Prozentbereich wachsen, die bereinigte EBITDA-Marge auf über 28% steigen und mehr als 60% des Gewinns in freien Cashflow umgewandelt werden. Zusätzlich plant das Unternehmen, weiterhin 30 bis 50% des jährlichen Reingewinns als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.

Der neue Margenanspruch liegt deutlich über dem aktuellen Niveau: 2025 erzielte SoftwareOne eine EBITDA-Marge von 20,9%, während der Umsatz im selben Jahr noch um 2,1% rückläufig war. Marktbeobachter werteten das Profitabilitätsziel als deutlich ambitionierter als erwartet, während die Wachstumsprognose weitgehend den bisherigen Schätzungen entspricht. Laut der Einschätzung der «Finanz und Wirtschaft» dürfte die Börse die höhere Zielmarge positiv aufnehmen; auf dem aktuellen Kursniveau stuft das Blatt die Aktie als attraktiv ein.

Als zentrale Stellhebel für die geplante Ergebnisverbesserung nennt SoftwareOne Effizienzgewinne durch den Einsatz von KI sowie die Integration des norwegischen IT-Dienstleisters Crayon. Der Zusammenschluss befindet sich nach Unternehmensangaben in der letzten Phase und entwickelt sich besser als ursprünglich angenommen. Mit rund 12.000 Mitarbeitenden in mehr als 70 Ländern sieht sich SoftwareOne als global aufgestellte Plattform, die Grössenvorteile, zusätzliche Kompetenzen und Kundennähe verbindet, um die wachsende Nachfrage nach Software-, Cloud- und KI-Dienstleistungen zu bedienen.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, von grossen Technologiewellen wie Cloud, Software-as-a-Service und nun Künstlicher Intelligenz zu profitieren. KI wirkt dem Management zufolge als struktureller Beschleuniger in allen Geschäftsbereichen: Sie treibt die Nutzung von Cloud-Ressourcen, steigert den Bedarf an Lizenz-Upgrades und schafft Nachfrage nach neuen Beratungs- und Managed-Services-Angeboten. Details zur Umsetzung der Strategie sollen Investoren und Analysten am Kapitalmarkttag vorgestellt werden, der am 9. Juni 2026 als hybrides Event in Zürich mit Live-Webcast stattfindet. Die nächste Quartalsmitteilung ist für den 26. August 2026 angekündigt.